Grünschnitt: Illegaler Müll im Naturschutzgebiet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Immer mehr Bürger entsorgen ihren Grünschnitt illegal in der Natur, was zu massiven Verstößen führt.

Grünschnitt: Illegaler Müll im Naturschutzgebiet

In der aktuellen Vegetationsperiode wird vermehrt berichtet, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Grünschnitt im öffentlichen Bereich und in der Natur entsorgen. Besonders problematisch sind die massiven Verstöße, die entlang der Nied in Hemmersdorf zwischen dem Sportplatz und der Nied-Brücke beobachtet werden. Dort werden Abfälle sogar im Naturschutzgebiet abgelegt, was die Ordnungswidrigkeit zusätzlich verschärft.

Grundsätzlich gilt: Auch Gartenabfälle dürfen nicht außerhalb des eigenen Grundstücks entsorgt werden. Diese müssen entweder dem Kompostierungs- und Verrottungsprozess im eigenen Garten zugeführt oder an eine geeignete Deponie, wie die Grüngutsammelstelle, überbracht werden. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Zudem sind die Verursacher verpflichtet, ihre Abfälle aus der Örtlichkeit zu entfernen.

Rechtsgrundlagen:

- §28 (1), Satz 1 i.V.m. §69 Kreislaufwirtschaftsgesetz

- §36 (1) Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz

- §11 (3) Saarländisches Naturschutzgesetz