Die TWRS GmbH weist darauf hin, dass die Befüllung von Pools und Schwimmbecken über einen Gartenzähler nicht zulässig ist.
Hintergrund ist, dass gebrauchtes Poolwasser – unabhängig davon, ob Chemikalien eingesetzt wurden oder nicht – rechtlich als Abwasser gilt. Das Wasser muss daher grundsätzlich über die öffentliche Kanalisation (Schmutz- oder Mischwasserkanal) entsorgt werden. Für dieses Abwasser fallen die entsprechenden Schmutzwassergebühren an.
Da das zur Poolbefüllung verwendete Frischwasser später als Abwasser entsorgt werden muss, kann es nicht von den Schmutzwassergebühren befreit werden. Eine Erfassung über den Gartenzähler ist deshalb nicht gestattet.
Wir bitten alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, dies bei der Befüllung ihrer Schwimmbecken zu beachten.
TWRS GmbH