Schiedsmann oder Schiedsfrau (m/w/d) in Siersburg und Oberesch gesucht! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg sucht engagierte Bürger für die Schiedsamtspositionen in den Bezirken Siersburg und Oberesch.

Schiedsmann oder Schiedsfrau (m/w/d) in Siersburg und Oberesch gesucht!

Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg sucht für den Schiedsbezirk Siersburg einen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau.

Das Schiedsamt ist ein zeitlich begrenztes Ehrenamt mit einer Amtszeit von fünf Jahren. Die Hauptaufgabe besteht darin, zwischen streitenden Parteien in strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu vermitteln, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Schiedspersonen sind dafür zuständig, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen. So können Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten auf einvernehmliche Weise beigelegt und durch den Abschluss eines entsprechenden Vergleichs beendet werden.

Wünschenswert sind eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick in der Verhandlungsführung. Zudem werden regelmäßig Fortbildungsseminare über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. angeboten.

Die Schiedsperson oder deren Stellvertreter/in wird vom Ortsrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts bestellt. Um das Ehrenamt ausüben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der/die Bewerber/in sollte mindestens 25 Jahre alt sein und im Schiedsbezirk wohnen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Gemeindebezirkes Siersburg, die die oben genannten Voraussetzungen für die Wahl zum Schiedsmann oder zur Schiedsfrau erfüllen, können sich telefonisch unter 06835/508 209 oder per E-Mail an ordnungsamt@rehlingen-siersburg.de bis zum 31. Oktober 2025 für die Eintragung in die Bewerberliste melden.

Die Gemeinde sucht für den Schiedsbezirk Oberesch einen stellvertretenden Schiedsmann / stellvertretende Schiedsfrau

Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt (5 Jahre) mit der Aufgabe, zwischen streitenden Parteien in strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört es festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden Vergleichs zu beenden.

Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind wünschenswert.

Regelmäßig werden Fortbildungsseminare über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. angeboten.

Die Schiedsperson bzw. dessen Stellvertreter/in wird vom Ortsrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes bestellt. Zur Ausübung des Ehrenamtes sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Der / die Bewerber(in) soll mindestens 25 Jahre alt sein und im Schiedsbezirk wohnen.

Interessierte Bürger des Gemeindebezirkes Oberesch, die die o.g Voraussetzungen für die Wahl zum stellvertretenden Schiedsmann / stellvertretende Schiedsfrau erfüllen, können sich telefonisch: 06835/508 209 oder per Mail: ch.schneider@rehlingen-siersburg für die Eintragung in die Bewerberliste bis zum 31.10.2025 melden.