🚨 Trinkwasser – Abkochgebot In Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch | Aktuelle Nachrichten und Informationen

🚨 Trinkwasser – Abkochgebot 
In Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch

P r e s s e m i t t e i l u n g

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers

Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf

und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,

Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine

mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.

Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!

Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.

Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind

eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan

nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.

Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.

Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten

sprudelnd kochen lassen müssen:

• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke

• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst

• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

• Zähneputzen

• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die

Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf

geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die

Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.

Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.

Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden

kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.P r e s s e m i t t e i l u n g

Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:

06835 501933.