Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 8 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- den Schlüsseldienst
- die Überwachung der Hallennutzung
- die Überwachung und Bedienung der sanitären, elektrischen und akustischen Installationen
- die Ausführung kleinerer Instandhaltungsarbeiten
Der Hallenwart/ die Hallenwartin ist verpflichtet, während des Trainings- und Übungsbetriebes und bei Einzelveranstaltungen (auch an Wochenenden) während der Benutzungszeit, für die ihm/ ihr übertragenen Tätigkeiten Arbeitsbereitschaft zu leisten.
Voraussetzungen:
- Handwerkliches Geschick
- Berufliche Erfahrung im Tätigkeitsfeld ist von Vorteil
- Bewerber/ innen müssen im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein
Wir bieten:
- Tarifgerechte Vergütung
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Vermögenswirksame Leistungen)
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über einen Frauenförderplan. Frauen werden bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien über Schul- und Berufsausbildung, bisherige berufliche Tätigkeiten sowie Fort- und Weiterbildungen, Kopie Führerschein u.a.) sind bis spätestens 05.05.2023 an die Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ulrike Barré, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg oder an personal@rehlingen-siersburg.de zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt (Ulrike Barré - Tel: 06835/ 508-303). Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet; eingesandte Schnellhefter, Plastikmappen und dgl. können nicht zurückgesandt werden.
Datenschutzhinweis:
Die Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarl. Datenschutzgesetz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.rehlingen-siersburg.de/Rathaus abrufen.
Rehlinen-Siersburg, 21.03.2023
Der Bürgermeister
Joshua Pawlak