Folgende Strecken sind betroffen:
Ortsteil Siersburg, Burgstraße zwischen der Verkehrsinsel und dem Kreisverkehr in Siersburg
Ortsteil Rehlingen, Kreisverkehr Kreuzung Burgstraße / Von-Hausen-Straße / Konrad-Adenauer-Straße / Bouzonviller Straße / Johann-Sebastian-Bach-Straße
Ortsteil Siersburg, Dechant-Held-Straße zwischen dem Bereich der Kirche bis zum Abgang Bienengarten
Ortsteil Siersburg, Bahnhofstraße zwischen dem Abgang Sebastianstraße und Abgang Schulstraße
Ortsteil Niedaltdorf, Hiltenstraße ab der Hauptstraße bis zum Abgang Hinterstraße
Ortsteil Rehlingen, Josef-Hayden-Straße bis bzw. inklusive des Kreuzungsbereichs zur Straße Am Pappelwald
Zu den Arbeiten gehören die Erneuerung der Deckschicht, eine mögliche Reparatur in der Tragschicht sowie der Austausch der Kanalabdeckungen und einiger Straßenabläufe. Die Gemeinde und die Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg investieren zusammen ca. 260.000,00 € in die Infrastruktur der Gemeinde. Aufgrund der Dringlichkeit wird sehr kurzfristig mit den Arbeiten begonnen, um die noch gute Witterung vollständig ausnutzen zu können. Die Gemeinde ist bestrebt, die Investitionsmittel für die Gemeindestraßen auch in den kommenden Jahren weiterhin auf hohem Niveau zu halten, um die Straßenstruktur kontinuierlich zu optimieren.
Alle Anlieger der einzelnen Straßen werden durch die seitens der Gemeinde beauftragte Firma Dittgen Bauunternehmung GmbH im Vorfeld durch Handeinwürfe in die einzelnen Briefkästen über die Situation informiert. Im Verlauf der Arbeiten kann es im Bereich der betroffenen Verkehrsflächen zu Beeinträchtigungen kommen. Diese bitten wir bereits im Vorfeld zu entschuldigen. Alle an den Bauarbeiten beteiligten Unternehmen sind bemüht, die erforderlichen Arbeiten zu aller Zufriedenheit durchzuführen und die Störungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Entsorgungsunternehmen wurden über die bevorstehenden Maßnahmen informiert und die Abfuhrtage werden, soweit dies notwendig ist, bei der Verkehrssicherung wie auch bei den Arbeiten berücksichtigt. Die Arbeiten werden bei geeigneter Witterung bis KW 49 abgeschlossen sein und müssen aufgrund der Vorschriften unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die jeweiligen Umleitungen werden ordnungsgemäß ausgeschildert.