Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.
Aufgaben:
•Beratung der Gemeinde in Angelegenheiten behinderter Bürger
•Zusammenarbeit mit Behindertenselbsthilfeorganisationen
•Unterstützung des Gemeinderates bei der Umsetzung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Voraussetzungen:
•Erfahrung in der Behindertenarbeit (beruflich oder ehrenamtlich)
•Eigene Betroffenheit oder Angehörige von Menschen mit Behinderungen
•Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz in der Gemeinde, keine dienstliche Bindung zur Gemeinde
Vergütung:
Monatliche Aufwandsentschädigung von 50 € (abgedeckt sind auch Auslagen wie Porto und Fahrtkosten).
Bewerbungen bis zum 14. Februar 2025 per E-Mail an soziales@rehlingen-siersburg.de oder schriftlich an die Gemeinde.
Für Fragen: Christiane Schneider, Tel. 06835/508-209.