Während der diesjährigen Amphibienaktivität werden auf ausgewählten Strecken wieder Krötenzäune aufgestellt. Zusätzlich gelten besondere Verkehrsregelungen auf folgenden Landstraßen:
L 170 Rehlingen – Fremersdorf (Bereich Parkplatz Nied-Kläranlage)
L 172 Oberesch – Biringen
L 354 Ihn – Niedaltdorf
L 347 Dillingen – Beckingen
Auf diesen Strecken weisen Gefahrenzeichen „Amphibienwanderung“ auf die Tiere auf der Fahrbahn hin. Bei starker Wanderung – besonders bei nasser Fahrbahn und Temperaturen über dem Gefrierpunkt – wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Bitte achten Sie auf die aktivierten Verkehrszeichen und auf wandernde Amphibien.
Wichtiger Hinweis: Die Landstraße zwischen Rehlingen und Wallerfangen ist derzeit gesperrt und wird nicht mit Krötenzäunen gesichert. Dennoch wandern auch hier jedes Jahr viele Amphibien direkt über die Fahrbahn. Bitte halten Sie sich unbedingt an die Sperrung. Wer die Straße trotzdem befährt, sollte besonders vorsichtig fahren.
Bitte fahren Sie außerdem langsam und aufmerksam, wenn ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterwegs sind, um die Tiere von der Straße oder vom Straßenrand zu retten.
Die Regelung gilt bis zum 30.04.2026. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Unterstützung beim Schutz unserer heimischen Tierwelt.